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Die Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehören zu den meist diskutiertesten Themen in Liechtenstein. Die Einführung einer bezahlten Elternzeit würde beides fördern. Von Lino Nägele

Als ich im vergangenen Jahr zum ersten Mal Vater wurde, ist mir aufgefallen, dass die momentan geltenden Regelungen in Bezug auf die elterliche Betreuung nach der Geburt veraltet und äusserst starr gestaltet sind. Die heutige Gesetzeslage ist mit individuellen Familienmodellen nicht vereinbar und zementiert alte Rollenbilder.

In Liechtenstein gibt es derzeit 20 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub und 4 Monate unbezahlten (!) Elternurlaub. Durch die Mitgliedschaft im EWR und einer damit zusammenhängenden Richtlinie der EU ist Liechtenstein verpflichtet, bis August 2022 einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub einzuführen. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Auch in Sachen Gleichstellung bringt es uns nicht wirklich weiter.

Es sollte heute selbstverständlich sein, dass Frauen – auch wenn sie Mutter werden – die gleichen Karrierechancen haben wie Männer. Gleichzeitig sollen Männer die Möglichkeit erhalten, aktiver an der Erziehung teilzunehmen. Der Status quo unterstützt aber bloss das „traditionelle“ Familienmodell, bei welchem der Mann arbeitet und die Frau sich zuhause um den Haushalt sowie die Kinder kümmert. Dabei sollte es doch allen Eltern frei stehen, das für sie passende Modell zu wählen.

Hier sehe ich die Chance für eine liechtensteinische Lösung: Die individuelle und bezahlte Elternzeit.

Eine solche Elternzeit könnte beispielsweise so aussehen:

Gehen wir von den bestehenden 20 Wochen Mutterschaftsurlaub aus und addieren zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub der vorgeschriebenen EU-Richtline dazu, würde dies 22 Wochen Elternzeit ergeben. Die ersten acht Wochen sind gesetzlich als Mutterschutz vorgeschrieben. Die restlichen 14 Wochen könnten als flexibel gestaltbare Elternzeit im ersten Lebensjahr des Kindes definiert werden. Zum Wohl des Kindes wären beispielsweise maximal zwei Wochen gemeinsam beziehbar, damit die elterlichen Betreuung möglichst lange gewährleistet sein würde. Somit hätte der Vater die Möglichkeit in den ersten zwei Wochen nach der Geburt die Mutter und das Kind zuhause zu unterstützen. Nach den restlichen sechs Wochen des Mutterschutzes könnte die übrige Elternzeit von zwölf Wochen 50/50 aufgeteilt werden.

Die Förderung der elterlichen Betreuung wurde schon von einigen politischen Persönlichkeiten und Verbänden angesprochen und gefordert. So ist im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen der FBP und der VU folgende Vereinbarung zu finden: „Optimierung der Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Verbesserung der Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Modellen, so dass jede Familie sich individuell für das für sie passende Angebot entscheiden kann.“ Durch das oben beschriebene Beispiel der flexiblen Elternzeit kann die Betreuung massgeschneidert den Bedürfnissen der Familien angepasst werden. Die Gleichstellung von Frau und Mann würde im Bereich der Kinderbetreuung sowie im Berufsleben einen erheblichen Schritt nach vorne machen.

Högsti Zit för t Eltrazit!